Wird eine Person in der Häuslichkeit durch eine private Pflegeperson gepflegt, erhält sie ab dem Pflegegrad 2 Pflegegeld durch die Pflegekasse.
Pflicht zum Beratungseinsatz mit Bezug zum Pflegegeld ab Feststellung des Pflegegrades durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen:
- Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3:halbjährlich
- Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5:vierteljährlich
Personen, bei denen ein Pflegegrad 1 festgelegt wurde, haben das Recht auf eine Pflegeberatung 1x jährlich.
Für die Beratungsgespräche vereinbaren wir einen persönlichen Termin und ich komme zu Ihnen nach Hause.
Ihnen entstehen in diesem Moment keine Kosten, da ich diese direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechne.
Sollten sich aus dieser Pflegeberatung weitere Tätigkeiten für mich ergeben, so sprechen wir die möglicherweise entstehenden Kosten individuell ab.
Nehmen Sie Ihren Termin rechtzeitig wahr, bevor Ihnen die Pflegekasse Ihr Pflegegeld kürzt.
Wichtig: Das Pflegegeld steigt ab 1.1.2024 um 5 Prozent!
Auch zum 1.1.2025 soll eine Erhöhung um ca. 4,5 Prozent erfolgen, danach soll sich das Pflegegeld und auch die Pflegesachleistungen möglichst an der allgemeinen Preisentwicklung orientieren.
Inhouseschulungen zu aktuellen Pflegethemen (Expertenstandards, Pflegeberatung, Prophylaxen, Pflegeplanung, Dokumentation, etc.)
Inhouseschulungen zu speziellen Pflegethemen (z.B. Amyotrophe Lateralsklerose, Wachkoma)
Allgemeine Beratung zu pflegerelevanten Themen
Unterstützung in der Praxisanleitung der Auszubildenden vor Ort (insb. Erfassung des Ausbildungsstandes, Planung und Übernahme von Praxisanleitungen, Führen von Gesprächen, Förderung der Kompetenzentwicklung)
Unterstützung bei der Pflegeberatung vor Ort (Durchführung von Pflegeberatungsgesprächen, Erfassung der Versorgungssituation, Erfassen der Hilfsmittelversorgung, Angebot von möglichen Optimierungen, etc.)
Beratung bzgl. der Prozessoptimierung von betrieblichen Abläufen (Schwerpunkt ambulante Pflege inkl. Tourenplanung, Mitarbeitereinsatzplanung, Mitarbeiterbegleitungen, Abrechnung, Überarbeitung der Dokumentation)
Erstgespräch vor Ort 60 Euro netto (wird bei weiteren auf dem Erstgespräch basierenden Tätigkeiten durch die Beraterin nicht berechnet)
Jede weitere Tätigkeit für den Kunden 50,00 Euro netto je Stunde; bei angebrochen Stunden wird in einem 6-Minutentakt zu je 5,00 Euro netto abgerechnet
Weitere Reisekosten (z.B. Übernachtungskosten) werden gesondert zwischen der Beraterin und dem Kunden vereinbart
An- und Abfahrt zum Kunden (innerhalb Ost-Westfalen) pauschal 20,00 Euro netto
An- und Abfahrt zum Kunden (außerhalb Ostwestfalen 0,50 Euro netto je angefangenen Kilometer)
Erst- bzw. Folgebesuche beim Kunden zu Hause und/oder im Krankenhaus und/oder in der Rehaeinrichtung
Hilfestellung bei der Suche nach geeigneten Pflegediensten und/oder Einrichtungen und/oder Ärzten bzw. Therapeuten
Begleitung bei Begutachtungen durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) im Rahmen der Erst-, Folge- und Widerspruchsbegutachtung
Erfassung der Versorgungssituation und des Versorgungsbedarfs
Hilfestellung bei der Suche nach geeigneten Pflegestützpunkten
Hilfestellung bei der Erstellung von Widersprüchen
Hilfestellung bei der Erstellung von Anträgen (Pflegegrad, Hilfsmittelversorgung, Befreiung von Zuzahlungen, Hilfe zur Pflege, etc.) Begleitung bei einer möglichen Umstellung der Versorgungssituation (Pflegedienstwechsel, andere Wohnform, 24-Stunden-Versorgung in der Häuslichkeit, ambulante Intensivpflege, Anpassung des Wohnraums, etc.)
Persönliches Erstgespräch 50 Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer je Stunde; bei angebrochen Stunden wird in einem 6-Minutentakt zu je 5,00 Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer abgerechnet
Telefonische Beratung 30 Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer je Stunde; bei angebrochen Stunden wird in
Kilometerpauschale (ab der im Vertrag genannten Anschrift der Beraterin gerechnet) 0,40 Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer je Kilometer
Bearbeitung von Unterlagen/Erstellung von Anträgen 40 Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer je Stunde Telefonische Beratung 30 Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer je Stunde; bei angebrochen Stunden wird in einem 6 Minutentakt zu je 3,00 Euro inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer abgerechnet